Stammkapital einer Limited erhöhen .. Geht das so einfach ?
25. December 2007 - 11:49 am UhrDas Stammkapital einer Limited kann jederzeit erhöht werden. Dazu sind die Forms 88 (2) und 123 nötig.
Diese erhalten Sie unter
Infomationen über die Limited / Ltd. Gründung und andere Firmengründungen..
Das Stammkapital einer Limited kann jederzeit erhöht werden. Dazu sind die Forms 88 (2) und 123 nötig.
Diese erhalten Sie unter
Die Aufgabe besteht darin es zu gewährlweiten, dass die Limited ihre Pflichten gegenüber den engl. Behörden fristgemäß einhält.
Die meisten Erklärungen einer Limited gegenüber den engl. Behörden können vom Secretary abgegeben werden
Die einzige Ausnahme ist der Antrag auf Löschung der Limited aus dem Companies House, welcher nur von dem Director gestellt werden kann.
Ein Secretary ist daher (außer gegenüber engl. Behörden) nicht zur Vertretung der Limited berechtigt. Er kann also keine weiterführende Entscheidungen zb. Verträge für eine Limited abschließen.
Nein. …
Der Secretary einer Limited kann jede natürliche oder juristische Person sein. (weltweit)
Ja…..
Die Voraussetzung dafür ist aber , dass bei der Gründung der Limited bzw. auch deren Umbenennung zugesichert wird, dass diese Limited innerhalb von zwei Monaten die Anteilsmehrheit an mindestens zwei weiteren Kapitalgesellschaften erwerben / halten wird. Diese Gesellschaften müssen bereits im Vorfeld existieren und sind auch schon zu benennen.
Ein Nachweis ist in der Regel nicht zu erbringen.
Ja…..
Die Voraussetzung dafür ist aber , dass bei der Gründung der Limited bzw. auch deren Umbenennung zugesichert wird, dass diese Limited innerhalb von zwei Monaten die Anteilsmehrheit an mind. einer weiteren Kapitalgesellschaft erwerben/ halten wird. Diese Gesellschaft muß bereits im Vorfeld existieren und ist auch schon zu benennen.
Ein Nachweis ist in der Regel nicht zu erbringen.
Ja…..
Die Voraussetzung dafür ist aber , dass bei der Gründung der Limited bzw. auch deren Umbenennung zugesichert wird, dass diese Limited innerhalb von zwei Monaten in mindestens zwei Ländern außerhalb der UK Geschäftsbeziehungen aufnehmen wird.
Diese Länder sind dann auch zu benennen.
Ein Nachweis ist in der Regel nicht zu erbringen.
Die Vorteile der Limited gelten insbesondere bei außereuropäischen Auslandsgeschäften. Z.b gerade in Asien ist eine Gesellschaftsform wie die GmbH recht unbekannt und die Limited die Rechtsform die vorausgesetzt wird um Geschäfte zu tätigen.
Das ist ein Aspekt den man nicht aus den Augen verlieren sollte, wenn man globaler Handeln will.
Natürlich kann man auch mit einer Limited einen Onlineshop / Onlinehandel betreiben. Aber auch hier ist folgendes zu beachten : Es besteht ein Haftungsdurchgriff bei der Verletzung von Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht.
Laut dem Ltd. Verband : ….. “Hartz ja, wenn die Ltd. nichts abwirft”
Die mögliche Entscheidung für eine Rechtsform wie eine Limited oder auch die Ltd. & Co. KG hat meist einen guten Grund. Der Wunsch nach Schutz des Privatvermögens verbunden mit dem Wunsch nach Anonymität bei der Firmengründung.
Die Anonymität, sowohl als Gesellschafter oder als Director einer Limited , kann durch den Einsatz eines Treuhänders erreicht werden. Diese Treuhänder sind stets andere Limited´s ( also Kapitalgesellschaften ) so daß ihr Einsatz als Gesellschafter einer KG deren steuerlichen Vorteil einer Personengesellschaft aufhebt.
Das bleibt bei den Überlegungen jeweils zu beachten.