27. May 2008 - 9:45 pm Uhr
Zur Legitimation der Geschäftsführ(er) / Director(s) reicht der deutsche Beschluss der Gesellschafterversammlung der Limited vollkommend aus.
siehe dazu Beschluss OLG Düsseldorf v. 15. Februar 2008 – I-3 Wx 238/07
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27. May 2008 - 9:41 pm Uhr
Bei der Ltd. & Co. KG muss die Limited nicht als Zweigniederlassung in das dt. Handelsregister eingetragen werden.
Aber Achtung: Steuerlich muss die Komplementär-Limited aber in Deutschland gemeldet sein.
siehe Beschluss OLG Frankfurt v. 24. April 2008 - 20 W 425/07
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27. May 2008 - 8:55 pm Uhr
Ab 1.10.2008 muss jeder Director einer Limited ein Mindestalter von 16 Jahren haben.
Hier gibt es aber keine Übergangsfrist. D.h. es muss also vor diesem Zeitpunkt ein Director bestellt werden, der diese Vorraussetzungen erfüllt, um zu verhindern, dass die Limited nach dem 1.10.2008 nicht über einen “geschäftsunfähigen” Geschäftsführer verfügt.
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3. May 2008 - 6:23 pm Uhr
Laut Beschlusss des OLG Frankfurt v. 24. April 2008 - 20 W 425/07 , muss bei einer Ltd. & Co. KG die Limited nicht als Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister eingetragen werden.
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2. May 2008 - 11:18 am Uhr
Ja, auch eine Limited benötigt die Erlaubnis nach 34 c GewO um Geschäfte zu tätigen.
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