Archiv für July 2008


Kapitalgesellschaft – ja oder nein?

24. July 2008 - 9:57 am Uhr

Wer im Begriff ist sich eine Existenz aufzubauen, wird sich auf kurz oder lang mit der Frage nach der Form des Unternehmens konfrontiert sehen. Die erste Frage, die sich stellt, ist, ob man ein Einzelunternehmen startet, eine Personen oder Kapitalgesellschaft gründet. Alle Varianten bieten zahlreiche Vorteile, aber auch Nachteile, die in diesem Blog ausführlich behandelt werden.

Insbesondere wer auf die Sicherheit der Haftungsbeschränkung nicht verzichten möchte, wird mehr zur Kapitalgesellschaft geneigt sein. Insbesondere in Geschäftsfeldern, die mit einem großen Risiko behaftet sind, wie bei Firmen mit großen Maschinen, rechtlichen Risiken oder hohem Eigenrisiko durch hohe Einlagen in die Firma, ist es wichtigen die Geschäftsform bedacht auszuwählen.

„Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist, sei es bei GmbH oder Ltd, recht unkompliziert und geht zügig, wenn man sich gut vorbereitet. Die Kosten halten sich bei einer GmbH mit einem kurzen Gesellschaftsvertrag in Grenzen“, so der Geschäftsführer der Advanco GmbH, einer Internetagentur, die das bekannte Portal Hausgarten.net, einem Ratgeber rund um Garten und Gartengestaltung, sowie zahlreiche Informationsseiten beispielsweise über Rürup Rente oder Shops wie einen Shop für Nistkästen und Vogelhäuser besitzt.

Ob man sich nun für eine Ltd oder GmbH entscheidet, liegt im Ermessen des Einzelnen. Häufig wird die Limited wegen der niedrigen Einlage gewählt; und den niedrigen Gründungskosten; diesen muss man jedoch fairer weise auch die einhergehenden Kosten für die Verwaltung in England gegen rechnen. Bei allen weiteren Fragen zur Limited hilft Ihnen dieser Blog gern weiter.

Quelle : Advanco GmbH

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Mini GmbH wirklich alles Gold was glänzt ?

10. July 2008 - 2:32 pm Uhr

3 Punkte die bei der Mini GmbH zu bedenken sind….

Künftig können auch finanzschwache Gründer eine “richtige GmbH” mit Haftungsbeschränkung gründen. Aber zu bedenken sind dabei folgende Punkte….

1. Wissen das dann auch die Geschäftspartner einer solchen Mini GmbH. Wer mit der “Max Mustermann UG ( haftungsbeschränkt )” Geschäfte macht sieht, dass es sich um eine “Lightversion” der “echten GmbH” handelt. Das könnte zu Vorurteilen führen !

2. Kostet die Gründung einer UMini GmbH nicht nur  150 Euro: Der damit einhergehende Eintrag ins Handelsregister hat zusätzliche steuer- und handelsrechtliche Auflagen zur Folge. Wie die Pflicht zur Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen und den daher höheren Steuerberater kosten. Auch eine spätere Umwandlung der UG in eine “richtige” GmbH hat Zusatzkosten zur Folge.

3. Hält sich die Haftungsbeschränkung auch hier analog zu “grossen GmbH” in  Grenzen: Wer beispielsweise ein Darlehen für diese Firma benötigt, muss bei der Bank dafür häufig auch mit seinem Privatvermögen haften. Auch Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wie im Insolvenz-, Verbraucher- oder Umweltrecht, fallen nicht unter diese Haftungsbegrenzung.

Daher ist es wie immer eine Sache der persönlichen Umstände und sollte im Vorfeld bestens abgeklärt sein.

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Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Mini GmbH, UG, Unternehmergesellschaft

10. July 2008 - 1:56 pm Uhr

Hier der aktuelle Link zur Webseite des BMJ der sich mit der Mini GmbH beschäftigt…

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Die schnelle und sichere GmbH-Gründung ( Mini GmbH / Unternehmergesellschaft )

2. July 2008 - 7:24 pm Uhr

Wir wollen auf unserem Blog nicht nur das Thema “Limited”, sondern auch die nun in Deutschland bald mögliche Variante der Unternehmergesellschaft ( UG auch Mini-GmbH genannt) beleuchten, um Ihnen auch hier ein mögliches an Informationen und Tipps zu geben.

Bei Fragen zu diesem Thema einfach per Kontaktformular wenden.

Der Bundestag hat am 26. Juni die umfassendste Novellierung des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) seit Einführung dieser Gesellschaftsform im Jahr 1892 beschlossen. Der Gesetzgeber plant insbesondere, die Gründung und Kapitalausstattung dieser Rechtsform des deutschen Mittelstandes zu vereinfachen und sie so für den globalisierten Rechtsverkehr fit zu machen. Auf die verlässliche Dokumentation und Beratung durch den Notar wird auch in Zukunft bei der Gesellschaftsgründung nicht verzichtet.

Seit 1892 können Gründer ihr Unternehmen als “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” (GmbH) errichten, für deren Schulden sie nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Das soll allerdings kein Freibrief für sorgloses Wirtschaften sein. Die Haftungsbeschränkung müssen Gründer sich verdienen, indem sie ein Mindestkapital von EUR 25.000 einsetzen und bestimmte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten erfüllen.

Dieses deutsche Modell der Haftungsbeschränkung wurde in zahlreichen Ländern der Welt kopiert. “In Deutschland sind rund eine Mio. GmbHs ins Handelsregister eingetragen. Damit ist die große Mehrheit der deutschen Unternehmen in dieser Rechtsform organisiert. Sie hat sich vor allem für den Mittelstand bewährt”, so Notar Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer. Bei Gründung und später bei jeder wesentlichen Umgestaltung der Gesellschaft oder ihrer Eigentumsverhältnisse gehen die Eigner zum Notar, damit die rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft klar dokumentiert sind. Der Notar informiert über die Gestaltungsmöglichkeiten und gesetzlichen Pflichten. Er sorgt zugleich auf elektronischem Weg für die schnelle Eintragung der wichtigsten Unternehmensdaten in das öffentliche Handelsregister. So sind der Unternehmer selbst und auch der Rechtsverkehr vor bösen Überraschungen geschützt.

Das bisherige GmbH-Recht enthält aber auch Vorschriften, die in besonderen Fällen die Gründung verzögern oder erschweren können: In einigen Wirtschaftsbereichen ist vor der Eintragung der neuen GmbH eine staatliche Genehmigung erforderlich. Wer mit wenig Kapital anfängt, kann die derzeit erforderliche Mindestausstattung von EUR 25.000 möglicherweise nicht aufbringen und muss dann auf eine Haftungsbeschränkung verzichten.

Der Gesetzgeber plant daher, das GmbH-Recht zu modernisieren. “Nach den Planungen können Gründer künftig auch mit einem symbolischen Stammkapital von 1 EUR eine haftungsbeschränkte ‘Unternehmergesellschaft’ (UG) errichten und mit ihr langsam in eine voll ausgestattete GmbH hineinwachsen,” erklärt Dr. von Hinden. “Auch der Gründungsvorgang und die Kapitalisierung der GmbH selbst werden vereinfacht. Viele überholte Formvorschriften, etwa zur Stückelung der Beteiligungen oder erforderlichen Genehmigungen, werden aufgehoben.” Zugleich bleibt nach den Plänen des Bundestages das gesetzliche Mindestkapital von EUR 25.000 für die GmbH erhalten damit auch Außenstehende dem neuen Unternehmen vertrauen können.

Für ganz einfache Gründungen gibt es künftig die GmbH oder UG “von der Stange”: Der Notar beurkundet mit den Gründern ein Musterprotokoll zu ermäßigten Kosten und sorgt für eine umgehende Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. So können Gründer künftig schneller loslegen, ohne auf notariellen Rat verzichten zu müssen.

Aber nicht nur Gründer, sondern auch Erwerber von Geschäftsanteilen können sich freuen: Mit der Reform werden künftig die Beteiligungsverhältnisse an der GmbH transparenter. Der Gesellschafterbestand wird durch eine in der Regel vom Notar bescheinigte Gesellschafterliste verbindlich dokumentiert. Darauf kann sich jeder verlassen. Das erleichtert die sichere Übertragung der Anteile.

Die Reform des GmbH-Rechts (Kurzbezeichnung: “MoMiG”) muss noch den Bundesrat passieren. Die Änderungen sollen im Oktober/November 2008 in Kraft treten.

Quelle : Nowak Communications GmbH

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Die Mini-GmbH ( 1 Euro GmbH ) für Deutschland… macht es Sinn ?

1. July 2008 - 4:36 pm Uhr

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Unternehmensgründer künftig auch in Deutschland eine Mini-GmbH ohne Stammkapital gründen können. Am 23. Mai 2007 wurde die entsprechende Reform im Bundeskabinett beschlossen.

Existenzgründungen sollen somit erleichtert werden. Eine Gründungsberatung soll nach den jüngsten Reformvorschlägen ebenso entfallen wie ein auf die individuellen Bedürfnisse der Gründer zugeschnittener Gesellschaftsvertrag.

Ein eigenes Gesetz für die bisher geplante „Unternehmergesellschaft“ (UG) soll es zwar nicht geben, wohl aber einen neuen Paragrafen 5a im GmbH-Gesetz. Dort wird die Möglichkeit eröffnet, eine so genannte Mini-GmbH ohne Stammkapital zu gründen. Deshalb macht im Volksmund auch schon der Begriff der „1-Euro-GmbH“ die Runde. Die Gesellschaft wird aber verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren und so Stück für Stück Eigenkapital aufzubauen. Ist die für die GmbH-Gründung nötige Schwelle von 10.000 Euro erreicht, kann sich die Mini-GmbH zur echten GmbH umwandeln, muss aber nicht.

Außerdem soll die Gründung einer solchen Mini-GmbH deutlich erleichtert werden. Wer die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung und das “Gründungsset” für seinen Betrieb übernimmt, spart sich unter anderem den Gang zum Notar. Notarielle Beurkundungen sollen nämlich künftig bei vielen GmbH-Gründungen nicht mehr nötig sein. Wenn sich die Gründer dieser Satzung bedienen und keine Grundstücke involviert sind, dann entfällt künftig das Bedürfnis der notariellen Beurkundung – eine Beglaubigung der Unterschrift reicht.

Die Gläubiger bleiben bei der Reform aber nicht ungeschützt: Für die Mini-GmbH gelten strenge Transparenzvorschriften. Nach dem Vorbild des Aktienregisters soll künftig nur derjenige als Gesellschafter gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. So können Geschäftspartner der GmbH lückenlos und einfach nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht. Vorgeschlagen wird ferner die Einführung einer Art gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen. Die Gesellschafterliste dient dabei als Anknüpfungspunkt für einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen. Wer einen Geschäftsanteil erwirbt, soll künftig darauf vertrauen dürfen, dass die in der Gesellschafterliste verzeichnete Person auch wirklich Gesellschafter ist. Ist eine Eintragung in die Gesellschafterliste für mindestens drei Jahre unbeanstandet geblieben, so gilt der Inhalt der Liste dem Erwerber gegenüber als richtig.

Die Reform wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2008 greifen. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf beim Bundestag und dem Bundesrat in der Beratung. Seitens einiger Verbände hat die beabsichtigte Reform jedoch Kritik geerntet, so dass man gespannt sein muss, ob es der Bundesregierung gelingt, den Entwurf wie geplant durch die parlamentarischen Gremien zu bekommen.

Quelle : 1 Euro GmbH 24 Inc. & Co KG

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