Archiv für September 2008


Die selbstständige Zweigniederlassung ist Insolvent. Was nun ?

8. September 2008 - 8:55 pm Uhr

Da kann man eigentlich nichts machen, da die Limited nach Abschluss des Insolvenzverfahrenz gelöscht werden muss. Es bleibt einem also nichts anderes übrig als eine neue Limited zu gründen und an das alte Geschäftsmodell anzuschliessen.

Kommentieren » | Allgemeines

An welchem Ort kann die Gesellschafterversammlung einer Limited durchgeführt werden ?

8. September 2008 - 8:45 pm Uhr

Ist die Abhaltung eines Extraordinary General Meetings (EGM) (Gesellschafterversammlung) einer englischen Limited  in Deutschland möglich ?

Ja., Die Gesellschafterversammlung einer Limited ist grundsätzlich an jedem Ort der Welt möglich.

Kommentieren » | Allgemeines

Erlaubnis nach § 34 d GewO ..welche Schwierigkeiten bestehen ?

3. September 2008 - 7:07 pm Uhr

Die Probleme bei der Erteilung der Erlaubnis nach § 34 d GewO…

Im Moment besteht zwischen der englischen Finanzaufsicht und dem Bundeswirtschaftsministerium ein Streit, wer die die Erlaubnis nach § 34 d GewO zu erteilen hat. Dieser Streit resultiert aus dem Wortlaut der sog. “Vermittlerrichtlinie”. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zwischen zeitlich alle IHKs` in Deutschland angewiesen, keine Genehmigung nach § 34 d GewO mehr zu erteilen.

Als einzige Ausnahme ist da i.M die IHK in NRW zu sehen, die sich nicht an diese Anweisung hält.

Die zuständigen Stellen wollen in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission dieses Problem schnellst möglich lösen.

Für alle die dieses Thema interessiert…. wir werden bei Neuigkeiten schnellstens die neusten Entscheidungen veröffentlichen.

 

 

Kommentieren » | Aktuelles

Abgabe des Annual Account… Fristen beachten !

3. September 2008 - 6:56 pm Uhr

Wichtige Information:

Für alle Limiteds, bei denen das Geschäftsjahr zum 31.12. endet, ist der Annual Account zum 31.10. beim Companies House einzureichen.

Wird dieser Termin versäumt, fallen sofort Penalties an.

Kommentieren » | Aktuelles

Unternehmensgründung in der Schweiz – die Alpenrepublik als Wachstumsmarkt für deutsche Unternehmer

3. September 2008 - 4:05 pm Uhr

Immer mehr Unternehmen verlagern bzw. gründen ihr Unternehmen oder eine Zweigniederlassung in der Schweiz. Nicht nur große Konzerne sondern auch der Mittelstand und kleinere Unternehmen haben inzwischen die klaren Vorteile der Schweiz erkannt.

Insbesondere empfinden Unternehmer die deutschen Verhältnisse, ein Unternehmen im eigenen Land aufzubauen, als äußerst demotivierend.

Als Gründe werden u. a. die niedrigen Lohnnebenkosten, die Erschließung neuer Märkte und eine bessere Wettbewerbsposition angegeben.

Als weiterer wichtiger Punkt wird vielfach genannt, dass inzwischen Unternehmer in Deutschland, trotz der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum, von Behörden oft als potenzielle Steuerhinterzieher verdächtigt werden.

In einer veröffentlichten Studie der Universität Würzburg zu Motivatoren und Demotivatoren (von Prof. Norbert Berthold – für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau) wollten rund 77 Prozent der befragten Teilnehmer in den nächsten Jahren wachsen. Allerdings sahen davon 78 Prozent keine Möglichkeit von den staatlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland unterstützt zu werden. Ganz besonders kritisiert wurde die ausufernde Bürokratie, die Bearbeitungszeit der Anträge – meistens mehrere Monate – und die hohen Lohnnebenkosten. Einige kritisierten auch den Mangel an qualifizierten Bewerbern.

Selbst eine Limited - Gründung in der Schweiz ist problemlos möglich und die Gründung einer schweizer GmbH dauert in der Regel höchstens nur zwei Wochen. Bei Steuersätzen von etwa 9 – 18 Prozent und niedrigen Lohnnebenkosten wird der Standort Schweiz immer attraktiver für deutsche Unternehmer.

Darüber hinaus können Unternehmer von dem guten Ruf der Limited in der Schweiz profitieren, da sich bereits große renommierte Unternehmen (z. B. ACE European Group, Qantas Airways) ebenfalls in der Rechtsform der Limited in der Schweiz niedergelassen haben.

Die unbürokratische Struktur und die unterstützenden Entscheidungsträger der Kantone machen einen engen, bürgernahen und vertrauten Kontakt möglich. Bei speziellen Anliegen steht der Leiter des Finanzdepartements auch persönlich für Gespräche zur Verfügung. Selbst in komplizierten Fällen reagieren die zuständigen Stellen hier schnell und verbindlich. Diese Struktur ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Deutschland so gut wie unmöglich.

Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes verlagerten rund 18 Prozent der deutschen Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern zwischen 2001 und 2006 Teile ihrer Aktivitäten ins Ausland. Bisher unbeachtet blieb, dass auch zunehmend deutsche Mittelständler auswandern um vor allem bessere Expansionschancen für erfolgreiches Wachstum vorzufinden.

Quelle :  R&R Unternehmensgruppe

Kontakt über unser Kontaktformular

Kommentieren » | Allgemeines