Erlaubnis nach § 34 d GewO ..welche Schwierigkeiten bestehen ?
Die Probleme bei der Erteilung der Erlaubnis nach § 34 d GewO…
Im Moment besteht zwischen der englischen Finanzaufsicht und dem Bundeswirtschaftsministerium ein Streit, wer die die Erlaubnis nach § 34 d GewO zu erteilen hat. Dieser Streit resultiert aus dem Wortlaut der sog. “Vermittlerrichtlinie”. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zwischen zeitlich alle IHKs` in Deutschland angewiesen, keine Genehmigung nach § 34 d GewO mehr zu erteilen.
Als einzige Ausnahme ist da i.M die IHK in NRW zu sehen, die sich nicht an diese Anweisung hält.
Die zuständigen Stellen wollen in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission dieses Problem schnellst möglich lösen.
Für alle die dieses Thema interessiert…. wir werden bei Neuigkeiten schnellstens die neusten Entscheidungen veröffentlichen.
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