Firmengründung im Ausland immer noch besser ? Die GmbH-Reform…..
Der Bundesrat hat am 19. September das von dem Bundestag beschlossen Gesetz zur GmbH-Reform – Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) – gebilligt. Nach seiner Ausfertigung kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und voraussichtlich am 1. November 2008 in Kraft treten.
Damit stehen u. a. folgende „Änderungen“ fest:
• Das Mindest-Stammkapital bei einer GmbH bleibt bei 25.000 €.
• Es wird eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ohne Mindest-Stammkapital eingeführt; die Gründung muss nur noch durch einen Notar protokolliert werden.
• Der Verwaltungssitz einer GmbH kann ins Ausland verlegt werden. Damit soll der Spielraum deutscher Gesellschaften erhöht werden, ihre Geschäftstätigkeit auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu entfalten.
Bei der Unternehmergesellschaft – UG – (haftungsbeschränkt) handelt es sich nicht um eine neue Gesellschaftsform, sondern um eine Unterform der GmbH mit einem Mindeststammkapital von 1 EUR. Der oder die Gesellschafter sind gesetzlich verpflichtet, jährlich 25 % des Gewinns in eine Rücklage einzustellen, um so Stück für Stück Eigenkapital anzusparen bis die Höhe des Stammkapitals von 25.000 EUR erreicht ist. Erst dann wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen. Dabei darf folgendes nicht unberücksichtigt bleiben:
• Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht zur Rücklagenbildung macht sich der Geschäftsführer schadenersatzpflichtig nach § 64 GmbHG.
• Diese Pflicht muss überwacht werden, so dass es zu einem „gläsernen Unternehmer“ kommt. Der Geschäftsführer hat Finanzbehörden ständige Einblicke in seine Geschäfte und damit natürlich auch in seine Entscheidungen zu geben.
• Jeder Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft – UG – (haftungsbeschränkt) hat neben dem Geschäftsführer die Pflicht, bei einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen.
• Die Unternehmergesellschaft – UG – (haftungsbeschränkt) ist aufgrund des Mindestkapitals von 1 EUR genau derselben Kritik ausgesetzt wie die Limited.
Quelle : MC Management Consultants Sàrl
Kategorie: Aktuelles, Mini Gmbh / Unternehmergesellschaft Kommentieren »