Restgesellschaft… was passiert wenn eine Limited in UK schon gelöscht ist…

Wird eine in England schon gelöschte Limited in Deutschland fortgeführt, so entsteht dadurch in Deutschland eine sog. “Restgesellschaft”. Diese wird dann von einem gem. § 1913 BGB zu bestellenden Pfleger vertreten und ist rechts- und prozeßfähig.
(siehe OLG Nürnberg 13 U 1097/07 )

Kategorie: Aktuelles


Kommentar schreiben

Du musst angemeldet sein, um kommentieren zu können.