Ständiger Vertreter einer Limited… was ist zu beachten… ?

Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 14.2.2008  ( 31 Wx 67/07 ) folgendes entschieden:

Ein ständiger Vertreter einer Limited muss zwingend beim jeweiligen Handelsregister angemeldet werden. Dies muss aber nur sein, wenn die Limited einen “ständigen Vertreter”  bestellt hat.
Diese Bestellung neben einem Geschäftsführer ist aber nicht zwingend notwendig.

Kategorie: Aktuelles


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