Änderung bei der Amneldung zum Handelsregister

Seit dem 1.11. 2008 ist bei der Anmeldung einer Limited beim Handelsregister eine Versicherung des / der Director(s) abzugeben, dass diese(r) nicht vorbestraft sind / ist und es ist zu versichern, dass der / die Director(s) hierüber belehrt worden sind.

Kategorie: Allgemeines


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