Die selbstständige Zweigniederlassung ist Insolvent. Was nun ?
Da kann man eigentlich nichts machen, da die Limited nach Abschluss des Insolvenzverfahrenz gelöscht werden muss. Es bleibt einem also nichts anderes übrig als eine neue Limited zu gründen und an das alte Geschäftsmodell anzuschliessen.
Kategorie: Allgemeines