Kann der Name der Limited das Wort “Holding” enthalten ?
Ja…..
Die Voraussetzung dafür ist aber , dass bei der Gründung der Limited bzw. auch deren Umbenennung zugesichert wird, dass diese Limited innerhalb von zwei Monaten die Anteilsmehrheit an mind. einer weiteren Kapitalgesellschaft erwerben/ halten wird. Diese Gesellschaft muß bereits im Vorfeld existieren und ist auch schon zu benennen.
Ein Nachweis ist in der Regel nicht zu erbringen.
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