Komplementär Limited einer Ltd. & Co. KG .. Eintragung ins deutsche Handelsregister ?

Die Komplementär Limited einer Ltd. & Co. KG muss beim deutschen Handelsregister nicht eintragen werden.

Diese Limited, die ja nur Komplementärin einer dt. Ltd. & Co. KG ist, braucht nicht beim zuständigen Handelsregister in Deutschland angemeldet werden.

Da diese Limited über keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt .

Kategorie: Allgemeines


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