Komplementär Limited einer Ltd. & Co. KG .. Eintragung ins deutsche Handelsregister ?
Die Komplementär Limited einer Ltd. & Co. KG muss beim deutschen Handelsregister nicht eintragen werden.
Diese Limited, die ja nur Komplementärin einer dt. Ltd. & Co. KG ist, braucht nicht beim zuständigen Handelsregister in Deutschland angemeldet werden.
Da diese Limited über keinen eigenen Geschäftsbetrieb verfügt .
Kategorie: Allgemeines