Ltd. & Co. KG was ist zu beachten bei einer Zweigniederlassung ?
Bei der Ltd. & Co. KG muss die Limited nicht als Zweigniederlassung in das dt. Handelsregister eingetragen werden.
Aber Achtung: Steuerlich muss die Komplementär-Limited aber in Deutschland gemeldet sein.
siehe Beschluss OLG Frankfurt v. 24. April 2008 - 20 W 425/07
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