Treuhand Dienst / Treuhand Dienste für eine Limited…

Es kann viele verschied. Möglichkeiten geben, warum man als Firmengründer einer Limited nicht offiziell in Erscheinung treten will.

Daher gibt es die Dienstleitung :

Treuhand Dienste

Auch ist die Idee sinnvoll, wenn die Gesellschaft z.b in der Schweiz tätig werden soll und ebenfalls der eigentliche Eigentümer nicht offiziell in Erscheinung treten will.

Im Einzelfall einer Limited besteht folgende rechtl. Gegebenheit…

Der Companies Act 2006 verlangt mindestens eine natürliche Person in der Geschäftsleitung einer Limited / Ltd. Dazu ist es nötig einen “realen” Treuhänder zu stellen und nicht nur juristische Personen.

Folgende Leistungen werden von “Treuhand Diensten” übernommen… gesonderte rechtl. Gegebenheiten für die Schweiz bitte bei einem Rechtsanwalt nachfragen….

- die Stellung von Director oder Geschäftsführer als natürliche sowie juristische Person

- die Bereitstellung von Niederlassungsadressen / Telefonservice incl. eigene Rufnummer

- die Kontoeröffnung / Buchhaltung

- die Stellung von Shareholder oder Gesellschafter für die Limited

- Eintragung Ihrer Limited ins deutsche Handelsregister

natürlich können noch weitere Dienstleistungen erbracht werden….

Für nähere Informationen zum Thema “Treuhand Dienst” wenden Sie sich per Kontaktformular an uns. Gerne werden wir Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema von einem Fachmann zukommen lassen.

Wir bieten eine deratige Dienstleitung nicht an, können Ihnen aber gerne kompetente Ansprechpartner nennen.

Kategorie: Allgemeines


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