4. December 2008 - 7:13 pm Uhr
Nach Einführung der Abgeltungsteuer sind Kursgewinne aus Wertpapieren, die zum Privatvermögen zählen, steuerpflichtig. Die Belastung der Dividenden steigt und der Sparer kann keine Werbungskosten mehr ab 2009 von der Steuer absetzen.
Durch die Gründung einer GmbH/Limited lassen sich diese negativen Aspekte vermeiden.
Denn die im Firmenmantel realisierten Wertpapiergewinne bleiben, unabhängig vom Kauftermin, zu 95% steuerfrei sowie auch die erwirtschafteten Dividenden. Zudem werden alle anfallenden Kosten hierfür in voller Höhe als Betriebsausgaben gezählt. Dadurch fallen in vielen Fällen meist keine Körperschaftssteuer mehr an oder das maßgebliche Einkommen ist in vielen Fällen negativ. Auf Dividenden fallen lediglich ca. 14% Gewerbesteuer an, das ist wesentlich weniger in der Gegenüberstellung der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag von rund 26,4 %. Die Ersparnis kann somit im Vermögen der GmbH/Limited verbleiben.
Vorsicht ist allerdings bei einem allzeit regen Wertpapierhandel geboten. Dieser kann die Steuerfreiheit aushebeln, d. h. die GmbH wird wie eine normale Bank gewertet. Bleiben die Bewegungen im Rahmen ist keine Gefahr geboten.
Quelle : R&R Unternehmensgruppe
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15. October 2008 - 10:04 pm Uhr
Der Bundesrat hat am 19. September das von dem Bundestag beschlossen Gesetz zur GmbH-Reform - Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) - gebilligt. Nach seiner Ausfertigung kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und voraussichtlich am 1. November 2008 in Kraft treten.
Damit stehen u. a. folgende „Änderungen“ fest:
• Das Mindest-Stammkapital bei einer GmbH bleibt bei 25.000 €.
• Es wird eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) ohne Mindest-Stammkapital eingeführt; die Gründung muss nur noch durch einen Notar protokolliert werden.
• Der Verwaltungssitz einer GmbH kann ins Ausland verlegt werden. Damit soll der Spielraum deutscher Gesellschaften erhöht werden, ihre Geschäftstätigkeit auch außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets zu entfalten.
Bei der Unternehmergesellschaft - UG - (haftungsbeschränkt) handelt es sich nicht um eine neue Gesellschaftsform, sondern um eine Unterform der GmbH mit einem Mindeststammkapital von 1 EUR. Der oder die Gesellschafter sind gesetzlich verpflichtet, jährlich 25 % des Gewinns in eine Rücklage einzustellen, um so Stück für Stück Eigenkapital anzusparen bis die Höhe des Stammkapitals von 25.000 EUR erreicht ist. Erst dann wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen. Dabei darf folgendes nicht unberücksichtigt bleiben:
• Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht zur Rücklagenbildung macht sich der Geschäftsführer schadenersatzpflichtig nach § 64 GmbHG.
• Diese Pflicht muss überwacht werden, so dass es zu einem „gläsernen Unternehmer“ kommt. Der Geschäftsführer hat Finanzbehörden ständige Einblicke in seine Geschäfte und damit natürlich auch in seine Entscheidungen zu geben.
• Jeder Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft - UG - (haftungsbeschränkt) hat neben dem Geschäftsführer die Pflicht, bei einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen.
• Die Unternehmergesellschaft - UG - (haftungsbeschränkt) ist aufgrund des Mindestkapitals von 1 EUR genau derselben Kritik ausgesetzt wie die Limited.
Quelle : MC Management Consultants Sàrl
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12. October 2008 - 10:37 am Uhr
Viele wird es auf den ersten Blick enttäuschen, aber 1-Euro-GmbH und Gründungsprotokolle wird es in Deutschland nicht geben. Es ist Zeit die Begriffe richtig zu stellen, korrekt sind nämlich „Unternehmergesellschaft“ und „Musterprotokoll“.
Wenn in wenigen Wochen am 1. November das neue GmbH-Gesetz (GmbHG) in Kraft tritt, wird es zahlreiche Neuerungen geben, über die in den letzten Tagen auch viel berichtet wurde. Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz MoMiG) wurden die gesetzlichen Bestimmungen für Existenzgründer und Unternehmer grundlegend reformiert. In die aktuellen Berichte mischen sich immer wieder veraltete oder laienhafte Begriffe, die sich in ihrer Form nicht im Gesetz wiederfinden. Hier sind die Fakten:
- Während seit langem die Forderungen nach einer Art „Mini-GmbH“ bzw. „1-Euro-GmbH“ bestanden, einigte sich der Gesetzgeber tatsächlich auf eine neue GmbH-Form ab einem Euro Stammkapital. Ihr korrekter Name lautet allerdings „Unternehmergesellschaft“, wurde also vom Unternehmer abgeleitet.
- In den ersten Entwürfen zum neuen GmbH-Gesetz fand man für eine beschleunigte Unternehmensgründung ein so genanntes „Gründungsset“ vor. Dieses wurde allerdings in letzter Minute durch eine beurkundungspflichtige Vorlage ersetzt, die nun „Musterprotokoll“ heißt.
- Zur Unterscheidung welches Musterprotokoll bei einer Gründung angewendet wird, wurden außerdem die beiden Begriffe „Einpersonengesellschaft“ und „Mehrpersonengesellschaft“ in das Gesetz aufgenommen.
Auch wenn zurzeit noch viele falsche Begriffe rund um die Gesetzesreform kursieren, so sind die beiden Begriffe „Unternehmergesellschaft“ und „Musterprotokoll“ diejenigen, welche sich im neuen Gesetz durchgesetzt haben und daher in Zukunft korrekt sind.
Quelle : Revolistic GmbH
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4. October 2008 - 5:40 pm Uhr
Das sog. Company Names Tribunal ….
Nach der SEC 69 – 74 CA 2006 besteht die Möglichkeit ein engl. Gericht anzurufen, sofern ein Limited Name widerrechtlich benutzt wird oder auch gegen den “Goodwill” einer anderen Person verstößt.
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3. September 2008 - 7:07 pm Uhr
Die Probleme bei der Erteilung der Erlaubnis nach § 34 d GewO…
Im Moment besteht zwischen der englischen Finanzaufsicht und dem Bundeswirtschaftsministerium ein Streit, wer die die Erlaubnis nach § 34 d GewO zu erteilen hat. Dieser Streit resultiert aus dem Wortlaut der sog. “Vermittlerrichtlinie”. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zwischen zeitlich alle IHKs` in Deutschland angewiesen, keine Genehmigung nach § 34 d GewO mehr zu erteilen.
Als einzige Ausnahme ist da i.M die IHK in NRW zu sehen, die sich nicht an diese Anweisung hält.
Die zuständigen Stellen wollen in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission dieses Problem schnellst möglich lösen.
Für alle die dieses Thema interessiert…. wir werden bei Neuigkeiten schnellstens die neusten Entscheidungen veröffentlichen.
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3. September 2008 - 6:56 pm Uhr
Wichtige Information:
Für alle Limiteds, bei denen das Geschäftsjahr zum 31.12. endet, ist der Annual Account zum 31.10. beim Companies House einzureichen.
Wird dieser Termin versäumt, fallen sofort Penalties an.
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27. May 2008 - 8:55 pm Uhr
Ab 1.10.2008 muss jeder Director einer Limited ein Mindestalter von 16 Jahren haben.
Hier gibt es aber keine Übergangsfrist. D.h. es muss also vor diesem Zeitpunkt ein Director bestellt werden, der diese Vorraussetzungen erfüllt, um zu verhindern, dass die Limited nach dem 1.10.2008 nicht über einen “geschäftsunfähigen” Geschäftsführer verfügt.
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2. April 2008 - 5:58 pm Uhr
Bereits zum 1.10.2008 tritt nun folgende Regelung in Kraft:
Mindestens eine natürliche Person muss Director einer Limited sein.
Dies war ja schon länger im Gespräch und wird nun umgesetzt.
EDIT
Dies gilt für alle nach dem 8. November 2006 gegründeten Limiteds. Aber es gilt eine Übergangsregelung bis Oktober 2010.
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2. April 2008 - 5:55 pm Uhr
Ab dem 17. April 2008 ist bei Anteilsübertragungen innerhalb einer Limited unter 1.000 GBP die Verpflichtung zur Zahlung der sog. “Stamp Duty” nicht mehr nötig.
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2. April 2008 - 5:50 pm Uhr
Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 14.2.2008 ( 31 Wx 67/07 ) folgendes entschieden:
Ein ständiger Vertreter einer Limited muss zwingend beim jeweiligen Handelsregister angemeldet werden. Dies muss aber nur sein, wenn die Limited einen “ständigen Vertreter” bestellt hat.
Diese Bestellung neben einem Geschäftsführer ist aber nicht zwingend notwendig.
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