2. April 2008 - 2:08 pm Uhr
Ja kann man. Die Gründung einer Limited ist eine Rechtsform. Franchising und Franchise sind lediglich eine spezielle Form der Existenzgründung.
Aber wollen wir erst mal kurz darstellen was Franchise eigentlich ist….
„Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und/ oder Dienstleistungen und/ oder Technologien vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger und unabhängiger Unternehmen, dem Franchise-Geber und seinen Franchise-Nehmern. Der Franchise-Geber gewährt seinen Franchise-Nehmern das Recht und legt ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend seinem Konzept zu betreiben. Dieses berechtigt und verpflichtet den Franchise-Nehmer, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchise-Vertrags bei laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchise-Geber, den Systemnamen und/ oder das Warenzeichen und/ oder die Dienstleistungsmarke und/ oder gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlich und technischen Methoden und das Geschäftssystem des Franchise-Gebers zu nutzen.“
(Quelle: Verhaltenskodex der European Franchise Federation)
Bekannte Franchisekonzepte sind Fastfoodketten wie Burger King oder Mc Donalds.
Aber auch andere Brachen sind im Franchise vertreten. Dabei kann es um jede Art von Dienstleistung oder auch Waren gehen.
Sollten Sie also die Möglichkeit zu einer Existenzgründung im Franchise haben, so fragen Sie Ihren Franchisegeber / Franchiseberater nach den entsprechenden Möglichkeiten. Sollte dieser nicht helfend zur Seite stehen, bemühen Sie eine Agentur die sich auf Limited Gründungen spezialisiert hat. Auch selbständige Frauen haben die Möglichkeiten sich mit einer Limited den Traum der Selbstständigkeit zu erfüllen.
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21. March 2008 - 8:24 pm Uhr
An uns wird immer wieder mit folgender Frage herangetreten:
Ich bin Handwerker und möchte eine Limited gründen ….macht das Sinn ?
Das kann man nicht pauschal beantworten. Natürlich eignet sich eine Limited auch für Handwerker, aber es kommt auf die individuelle Situation jedes einzelnen an.
Darum unbedingt dieses Thema pers. mit dem entsprechenden Fachmann besprechen.
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3. March 2008 - 7:56 pm Uhr
Die bis jetzt bestehende Einreichungsfrist für den „Annual Account“ verkürzt ab dem Stichtag
sich von 10 auf 9 Monate… Also bitte beachten !!
Ebenso wurde eine entscheidende Änderung zum “Company Secretary” getroffen
Ab dem Stichtag ist die Bestellung eines “Company Secretary” nur noch optional nötig.
Bereits bestehende Limiteds könnten den Secretary abberufen und somit auf den Secretary
verzichten. Dies ist ferner auch möglich, wenn die Gesellschaft nur einen sog. „Sole – Director“ hat.
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29. February 2008 - 9:59 pm Uhr
In England gibt es i.M. keine Altersbeschränkung um eine Limited zu gründen. Sollten sie in Deutschland eine Limited gründen wollen und sind noch nicht volljährig, muss allerdings das Vormundschaftsgericht dem zustimmen.
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11. January 2008 - 12:31 am Uhr
Wird eine in England schon gelöschte Limited in Deutschland fortgeführt, so entsteht dadurch in Deutschland eine sog. “Restgesellschaft”. Diese wird dann von einem gem. § 1913 BGB zu bestellenden Pfleger vertreten und ist rechts- und prozeßfähig.
(siehe OLG Nürnberg 13 U 1097/07 )
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25. December 2007 - 12:00 pm Uhr
Damit ist die Abgabe der Limited Statusmeldung ( Annual Return ) gemeint, die dann bereits überfällig ist. Diese sollte schnell nachgereicht werden, da der Direktor sonst empfindliche Strafen zu zahlen hat. Ferner kann es auch zur Folge haben, das die Limited gelöscht wird.
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23. December 2007 - 11:43 am Uhr
Ja…..
Die Voraussetzung dafür ist aber , dass bei der Gründung der Limited bzw. auch deren Umbenennung zugesichert wird, dass diese Limited innerhalb von zwei Monaten die Anteilsmehrheit an mindestens zwei weiteren Kapitalgesellschaften erwerben / halten wird. Diese Gesellschaften müssen bereits im Vorfeld existieren und sind auch schon zu benennen.
Ein Nachweis ist in der Regel nicht zu erbringen.
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23. December 2007 - 9:04 am Uhr
Natürlich kann man auch mit einer Limited einen Onlineshop / Onlinehandel betreiben. Aber auch hier ist folgendes zu beachten : Es besteht ein Haftungsdurchgriff bei der Verletzung von Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht.
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23. December 2007 - 9:00 am Uhr
Laut dem Ltd. Verband : ….. “Hartz ja, wenn die Ltd. nichts abwirft”
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22. December 2007 - 7:31 pm Uhr
Bis zum Oktober 2007 hatte der Vorsitzende einer Gesellschafterversammlung die ausschlaggebende Stimme. Durch Streichung von sec. 50 Table A entfällt dies nun, wenn dies nicht ausdrücklich in der Satzung der Limited geregelt ist.
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