Firmenversicherungen: Auch bei einer Limited sinnvoll
17. August 2011 - 10:42 am UhrDie Gründung einer Limited als Gesellschaftsform ist vor einigen Jahren auch in Deutschland in Mode gekommen. Besonders die Tatsache, dass ein Unternehmen hier bereits mit einem Stammkapital von nur einem Pfund gegründet werden kann, verlockt zur Gründung der Limited. Allerdings sind diesbezüglich einige Einschränkungen zu berücksichtigen, welche den Traum von der eigenen Unternehmensgesellschaft schnell zunichtemachen können.
Denn ist das Stammkapital nicht für den Geschäftsbetrieb ausreichend, die Limited also unterkapitalisiert, steht das Unternehmen mit einem Bein quasi in der Insolvenz. Und sobald eine deutsche Zweigstelle unterhalten wird, kann es durchaus sein, dass hier das deutsche Insolvenzrecht greift, was schnell zu einem Problem werden kann. Daher lohnt es sich durchaus, auch für die Limited an einen entsprechenden Versicherungsschutz zu denken.
Betriebs- und Berufshaftpflicht für die Limited
Eine Limited ist – ähnlich der deutschen GmbH – in der Haftung auf das Stammkapital beschränkt. Eigentlich für den Gesellschafter und Geschäftsführer eine angenehme Situation. Allerdings kann die Tatsache, mit einer Limited ohne hohen Kapitalstock und Versicherungen zusammenzuarbeiten, für einige Kunden alles andere als ein angenehmer Gedanke sein. Daher ist der Abschluss von Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung durchaus zu empfehlen.
Was zeichnet beide Versicherungen aus? Der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich deckt im ersten Moment kaum große Unterschiede auf, außer, dass die Betriebshaftpflichtversicherung auch den Vermögensschaden deckt. Genau dieses Detail hat in der Praxis aber große Auswirkungen, da gerade für Berufsgruppen wie Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater der Sach- und Personenschaden unwahrscheinlicher ist als der Vermögensschaden.
Hier würde eine Betriebshaftpflicht, sofern für eine Limited abgeschlossen, zwar einen gewissen gewerblichen Schutz bieten. Wesentliche Haftungsverpflichtungen blieben allerdings außen vor – sprich unversichert. Es besteht die Gefahr, durch Schadenersatzansprüche, die Stammkapital und nicht ausgeschüttete Gewinne aufzehren, die Existenz der Limited auf´s Spiel zu setzen.
Daher ist aus Sicht vieler Versicherungs- und Gründungsexperten auch für die Limited ein angemessener Versicherungsschutz zu empfehlen. Natürlich sind die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung nicht die einzigen Policen, die für eine Limited in Frage kommen.
Rechtschutz und betriebliche Infrastruktur
Speziell in Bereichen, die den Firmenrechtsschutz oder die betriebliche Infrastruktur betreffen, steht die Limited mit anderen Gesellschafts- und Unternehmensformen auf einer Stufe. Gewerbeimmobilien, Fuhrpark, Produktionsanlagen – jeder dieser betrieblichen Teilbereiche muss einen entsprechenden Schutz genießen. Daher kommen hier unter anderem die Inhalts-, Gebäude, Feuer- oder Elektronikversicherung, aber auch Policen wie die Transport- und Gewerberechtsschutzversicherung ins Spiel. Vor der Gründung einer Limited ist es generell zu empfehlen, sich intensiver mit dem notwendigen Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Weitere Informationen finden Sie hier zu diesem Thema.