Kategorie: Allgemeines


Kapitalgesellschaft – ja oder nein?

24. July 2008 - 9:57 am Uhr

Wer im Begriff ist sich eine Existenz aufzubauen, wird sich auf kurz oder lang mit der Frage nach der Form des Unternehmens konfrontiert sehen. Die erste Frage, die sich stellt, ist, ob man ein Einzelunternehmen startet, eine Personen oder Kapitalgesellschaft gründet. Alle Varianten bieten zahlreiche Vorteile, aber auch Nachteile, die in diesem Blog ausführlich behandelt werden.

Insbesondere wer auf die Sicherheit der Haftungsbeschränkung nicht verzichten möchte, wird mehr zur Kapitalgesellschaft geneigt sein. Insbesondere in Geschäftsfeldern, die mit einem großen Risiko behaftet sind, wie bei Firmen mit großen Maschinen, rechtlichen Risiken oder hohem Eigenrisiko durch hohe Einlagen in die Firma, ist es wichtigen die Geschäftsform bedacht auszuwählen.

„Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist, sei es bei GmbH oder Ltd, recht unkompliziert und geht zügig, wenn man sich gut vorbereitet. Die Kosten halten sich bei einer GmbH mit einem kurzen Gesellschaftsvertrag in Grenzen“, so der Geschäftsführer der Advanco GmbH, einer Internetagentur, die das bekannte Portal Hausgarten.net, einem Ratgeber rund um Garten und Gartengestaltung, sowie zahlreiche Informationsseiten beispielsweise über Rürup Rente oder Shops wie einen Shop für Nistkästen und Vogelhäuser besitzt.

Ob man sich nun für eine Ltd oder GmbH entscheidet, liegt im Ermessen des Einzelnen. Häufig wird die Limited wegen der niedrigen Einlage gewählt; und den niedrigen Gründungskosten; diesen muss man jedoch fairer weise auch die einhergehenden Kosten für die Verwaltung in England gegen rechnen. Bei allen weiteren Fragen zur Limited hilft Ihnen dieser Blog gern weiter.

Quelle : Advanco GmbH

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Legimationen des Geschätsführers / Directors einer Limited

27. May 2008 - 9:45 pm Uhr

Zur Legitimation der Geschäftsführ(er) / Director(s) reicht der deutsche Beschluss der Gesellschafterversammlung der Limited vollkommend aus.

siehe dazu Beschluss OLG Düsseldorf v. 15. Februar 2008 – I-3 Wx 238/07

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Ltd. & Co. KG was ist zu beachten bei einer Zweigniederlassung ?

27. May 2008 - 9:41 pm Uhr

Bei der Ltd. & Co. KG muss die Limited nicht als Zweigniederlassung in das dt. Handelsregister eingetragen werden.
Aber Achtung: Steuerlich muss die Komplementär-Limited  aber in Deutschland gemeldet sein.

siehe Beschluss OLG Frankfurt v. 24. April 2008 - 20 W 425/07

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Benötigt eine Limited einen Gewerbeschein nach § 34 c ?

2. May 2008 - 11:18 am Uhr

Ja, auch eine Limited benötigt die Erlaubnis nach 34 c GewO um Geschäfte zu tätigen.

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Kapitalerhöhnung einer Limited …wenn Gewinne entstanden sind ?

26. April 2008 - 5:26 pm Uhr

Muss man bei einer Limited das Stammkapital erhöhen, wenn Gewinne erwirtschaftet wurden ? ( Analog zu einer “1-Euro GmbH” …… )

NEIN….

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Das Finanzportal FINON stellt sich vor..

26. April 2008 - 9:14 am Uhr

Neben Informationen rund um die Limited Gründung wollen wir ab und zu auch mal interessante andere Webseiten vorstellen. Heute….:

www.FINON.info

FINON steht für FINanzONline und ist eine neue Kommunikations- und Informationsplattform zum Thema Finanzen.

Besucher können hier auf die verschiedensten Services wie etwa einem Finanzforum zugreifen. In diesem Finanzforum können Probleme, Fragen und deren Lösungen mit anderen Besuchern ausgetauscht werden. Es ist immer sehr Hilfreich Erfahrungsberichte und Meinungen bei bestimmten Themen nachschlagen zu können.

Im Finanzlexikon findet man die Interessantesten Finanzbegriffe inklusive einer ausführlichen Beschreibung. Dieses Lexikon wird permanent erweitert und ergänzt so dass es auch immer auf den aktuellsten Stand ist.

Ein neuer Service ist der Iban Rechner , hier können Bankleitzahlen und Kontonummern für Internationale Überweisungen in das passende Format umgerechnet werden.

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Was ist zu tun, wenn ein Insolvenzantrag droht?

22. April 2008 - 9:17 pm Uhr

Das sogenannte “Abwickeln” von Firmen wird von vielen Dienstleistern angeboten. Doch Vorschicht….. Nicht immer sind hier seriöse Frimen am arbeiten. Informieren Sie sich also rechtzeitig und umgehend.

Nun einige Informationen die nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben….. Fragen Sie immer Ihren Anwalt und / oder Steuerberater, um sich ausreichen zu Informieren.

Oftmals ist es sinnvoll ein sogenanntes Zellensplitting zu betreiben.

Zellensplitting bedeutet, sich von uneffizienten Teilbereichen eines Unternehmens zu trennen. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine komplette Firmenübernahme unabdingbar ist, da ansonsten die Risiken und daraus resultierenden Konsequenzen für einen Geschäftsführer zu beträchtlich werden könnten.

Mit der Vermittlung von Geschäftsanteilen an einen Interessenten bedarf es bei der Übernahme der Geschäftsanteile einer Mehrheitsbildung, d.h. also mindestens 51% der Firma. Mit der Übernahme der Geschäftsanteile an den neuen Eigentümer, wird die bisherige Geschäftsführung sowie die Prokuristen abberufen und somit aus allen Rechten und Pflichten mit sofortiger Wirkung entlastet. Dies beinhaltet natürlich auch die kaufmännische Sorgfaltspflicht im Innen- und Aussenverhältnis.

Im Anschluss bestellt nun sich der neue alleinige Gesellschafter auch zum alleinigen Geschäftsführer. Die Entlastung des Geschäftsführers beinhaltet bis auf wenige Ausnahmen die gesamten Verpflichtungen, für die seinerzeit der Geschäftsführer Verantwortung bzw. Haftung tragen musste.

Dieses Prozedere ist eine dingliche Wirkung, die der Gesetzgeber in notarieller Form vorschreibt. Es sei anzumerken, dass Ihr Anwalt oder Steuerberater der notariellen Beurkundung selbstverständlich beiwohnen sollte, um Ihnen als Fachmann Ihres Vertrauen zur Seite zu stehen.

Einschränkungen der Geschäftsführer-Entlastung

Hier ist zu erwähnen, dass eine Entlastung der bisherigen Geschäftführung auch Grenzen hat. Ausnahmen hierfür sind die Sozialkassenbeiträge sowie die Zahlung der Lohnsteuer. In beiden Fällen wird eine persönliche Haftung ausgesprochen die für den Zeitraum, in dem der Geschäftsführer sein Amt ausgeführt hat, gilt. Erfahrungen wiederum haben gezeigt, dass die Krankenkassen als auch Finanzämter hierbei meist humane Ratenzahlungen akzeptieren.

Es versteht sich von selbst, dass Straftaten jeglicher Art nie entlastet werden können.

Auch hier gilt die Regel……. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Eine weitaus schwierigere Situation sind Bürgschaften, die der Geschäftsführer zum Beispiel für ein Darlehen, ein Kontokorrent oder auch bei erhaltenen Warenlieferungen, dessen Eigentumsverhältnisse durch den verlängerten Eigentumsvorbehalt geregelt wurden, gewährleistet hat. Hierzu gibt es mehrere Lösungswege, die man bei Bedarf erörtert müsste.

To be continued……

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Darf eine Limited in Deutschland Immobilien kaufen?

21. April 2008 - 5:52 pm Uhr

Ja, das dürfen sie natürlich… man sollte hierfür stets einen aktuellen  Handelsregisterauszug dabei haben. Außerdem - als Hinweis - wenn ein Darlehen benötigt wird:
Die Finanzierung wird eine Bank wohl kaum allein auf die  Bonität einer Limited abstellen. Für
die schuldrechtliche Haftung benötigt man meist eine natürliche Person.

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Haftungskapital Limited erhöhen …

14. April 2008 - 1:17 pm Uhr

Um das Haftungskapital einer Limited zu erhöhen, wenden Sie sich an das Companies House und verwenden Form 123 und 88 (2). Wenn das dann im Companies House eingetragen ist, ebenfalls dem zuständigen deut. Handelsregister melden.

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Ein Firmenfahrzeug auf eine Limited anmelden. Wie geht das ?

5. April 2008 - 12:06 am Uhr

Eine Fahrzeug auf eine Limited anzumelden ist kein Problem. Nehmen Sie einfach die Anmeldung des Gewerbeamtes mit.

Das sollte reichen um das Auto auf die Limited zuzulassen. Natürlich muss sich der Director noch ausweisen … also Personalausweis nicht vergessen. Zu Sicherheit können Sie noch die notariell beglaubigte Anmeldung vom Handelsregister und die engl. Gründungsunterlagen mitnehmen. Diese Unterlagen sind optional und es kann von Stadt zu Stadt verschieden sein. Aber lieber etwas zuviel mitnehmen, als nachher unverrichteter Dinge wieder abziehen.

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