Kategorie: Recht


Ltd. & Co. KG…Zweigniederlassung eintragen ?

3. May 2008 - 6:23 pm Uhr

Laut Beschlusss des OLG Frankfurt v. 24. April 2008 - 20 W 425/07 , muss bei einer  Ltd. & Co. KG  die Limited nicht als Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister eingetragen werden.

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Wann gilt für die deutsche Niederlassung einer Limited deutsches und wann engl. Recht ?

16. January 2008 - 10:35 pm Uhr

Für die deutsche Niederlassung einer Limited gilt immer dann deutsches Recht, wenn auch für eine deutsche GmbH deutsches Recht gilt. Die einzige Ausnahme ist der gesellschaftsrechtliche Aspekte.

 

Das bedeutet im einzelnen:

Es gilt für die Limited deutsches Zivilrecht, Strafrecht und der Arbeitsvertrag des Directors einer Limited unterliegt ebenfalls deutschem Recht. Die Vertretungsbefugnis des Directors unterliegt aber wiederum dem engl. Gesellschaftsrecht. Außerdem unterliegt dem engl. Gesellschaftsrecht das Innenverhältnis der Gesellschaft, einschl. das Verhältnis der Gesellschafter zueinander und zur Limited. Was wiederum im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

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Wer kann eingentlich Director einer Limited werden?

22. December 2007 - 10:29 pm Uhr

Grundsätzlich kann jede natürliche Person, die älter ist als 16 Jahre und jede juristische Person ( z. B. andere Limited, GmbH oder auch eine Stiftung (weltweit) ) Director einer Limited werden.

Eine Ausnahme: Nicht als Director einer Limited können Personen fungieren, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Siehe Section 11 Company Directors Disqualification Act von 1986.

Diese Regelung ist aber, da sie nicht aus dem engl. Gesellschaftsrecht, sondern dem engl. öffentlichen Recht anzusiedeln ist, für die „rein deutsche Limited“ ohne eine Betriebsstätte in England nicht ausschlaggebend.

Aber Achtung: Wenn der Director nicht über eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland verfügt, kann dieser ein Aufenthaltsrecht auch nicht aus dem  Bestehen der deutschen Niederlassung der Limited einfordern.

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Haftung eines Director´s einer Limited

22. December 2007 - 10:19 pm Uhr

Der Director einer Limited , die überwiegend in Deutschland  tätig ist, haftet bei einer  Insolvenz nach deutschem Recht. Die Rechtsform der Limited schützt hier den Director nicht vor einer persönlichen Haftung bei einer Insolvenzverschleppung.

Das Landgericht Kiel führte hierzu aus, dass bei einer Limited , die nur oder überwiegend in Deutschland tätig ist auch deutsches Recht zur Anwendung kommt. Also sind  die Regelungen zur Insolvenzverschleppung des GmbH-Gesetzes aufgrund der Europäischen Insolvenzverordnung auch für in Deutschland tätige Limited´s  anzuwenden.

Das heisst, das auch der Director einer  Limited im Falle einer Insolvenzverschleppung mit seinem persönlichen Vermögen haftet - genau wie ein deutscher Gesellschafter -Geschäftsführer.

In diesem Fall ist daruf aufmerksam zu machen, das gerade in diesem Fall die teilweise niedrige Stammeinlage einer Limited schnell zu einer Zahlungsunfähigkeit führen kann.

Verweisend auf das Urteil vom Landgericht Kiel, vom. 20. 04. 2006

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eine gelöschte Limited in Deutschland beenden…

6. December 2007 - 8:17 am Uhr

In dem Beschluss ( OLG Thüringen Beschl. v. 22.8.2007, 6 W 244 /07 ) vom OLG Thüringen hat das OLG entschieden, dass sich eine in UK gelöschte Limited in eine Restgesellschaft umwandelt und das Vermögen nicht an den engl. Staat fällt.
Ein Liquidator wird dazu vom zuständigen Gericht nach pflichtgemäßen Ermessen bestellt.

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Achtung : Wenn Limited Gründung nach dem 8. November 2006….

2. December 2007 - 11:25 am Uhr

Wurde die Limited nach dem 8.November 2006 gegründet und ist der Director der Limited ausschließlich eine juristische Person, so muss bis zum 1.Oktober 2008 eine weitere natürliche Person als Director für diese Limited bestellt sein.

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Eine Limited schützt nicht vor Abmahnung…

24. November 2007 - 11:52 pm Uhr

Im Internet gehen Gerüchte um, dass man sich durch die Gründung einer Limited vor mögl. Abmahnungen schützen könnte.

Was dabei aber gerne übersehen wird, ist das eine Limited von einer natürl. Person vertreten werden muss. Das ist in dem Fall der Limited der Director.

Daher ist die Entscheidung des LG Darmstadt hierzu sehr interessant.

Hier weitere Infornationen..


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Existenznachweis einer Limited durch Secretary nicht erforderlich….

21. November 2007 - 5:18 pm Uhr

Am 3. Juli 2006 wurde durch das LG Nürnberg entschieden, dass als Nachweis der Existenz einer UK Limited eine Bestätigung des Company Secretary nicht erforderlich ist.

AZ:  4 HKT 3817/06

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Urteil zum “Ortszusatz” durch das Kammergericht in Berlin ….

21. November 2007 - 2:34 pm Uhr

Das Kammergericht Berlin hat gerade entschieden, dass eine Sachfirma mit Ortszusatz zulässig ist.

Im konkreten Fall ging es um : “Autodienst-Berlin Ltd.”

AZ 1 W 81/07

Hier weitere Informationen

Ähnliche Entscheidungen:

Die beschreibende Sachfirma ( in diesem Fall “Planung für Küche und Bad Ltd.” ) ist für eine Limited in Deutschland ist im Gegensatz zur GmbH zulässig.

Entscheidung vom OLG München, vom 7.03. 2007

AZ: 31 Wx 092/06

Hier weitere Informationen…

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