Die Mini-GmbH ( 1 Euro GmbH ) für Deutschland… macht es Sinn ?

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Unternehmensgründer künftig auch in Deutschland eine Mini-GmbH ohne Stammkapital gründen können. Am 23. Mai 2007 wurde die entsprechende Reform im Bundeskabinett beschlossen.

Existenzgründungen sollen somit erleichtert werden. Eine Gründungsberatung soll nach den jüngsten Reformvorschlägen ebenso entfallen wie ein auf die individuellen Bedürfnisse der Gründer zugeschnittener Gesellschaftsvertrag.

Ein eigenes Gesetz für die bisher geplante „Unternehmergesellschaft“ (UG) soll es zwar nicht geben, wohl aber einen neuen Paragrafen 5a im GmbH-Gesetz. Dort wird die Möglichkeit eröffnet, eine so genannte Mini-GmbH ohne Stammkapital zu gründen. Deshalb macht im Volksmund auch schon der Begriff der „1-Euro-GmbH“ die Runde. Die Gesellschaft wird aber verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren und so Stück für Stück Eigenkapital aufzubauen. Ist die für die GmbH-Gründung nötige Schwelle von 10.000 Euro erreicht, kann sich die Mini-GmbH zur echten GmbH umwandeln, muss aber nicht.

Außerdem soll die Gründung einer solchen Mini-GmbH deutlich erleichtert werden. Wer die von der Regierung ausgearbeitete Mustersatzung und das “Gründungsset” für seinen Betrieb übernimmt, spart sich unter anderem den Gang zum Notar. Notarielle Beurkundungen sollen nämlich künftig bei vielen GmbH-Gründungen nicht mehr nötig sein. Wenn sich die Gründer dieser Satzung bedienen und keine Grundstücke involviert sind, dann entfällt künftig das Bedürfnis der notariellen Beurkundung – eine Beglaubigung der Unterschrift reicht.

Die Gläubiger bleiben bei der Reform aber nicht ungeschützt: Für die Mini-GmbH gelten strenge Transparenzvorschriften. Nach dem Vorbild des Aktienregisters soll künftig nur derjenige als Gesellschafter gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. So können Geschäftspartner der GmbH lückenlos und einfach nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht. Vorgeschlagen wird ferner die Einführung einer Art gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen. Die Gesellschafterliste dient dabei als Anknüpfungspunkt für einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen. Wer einen Geschäftsanteil erwirbt, soll künftig darauf vertrauen dürfen, dass die in der Gesellschafterliste verzeichnete Person auch wirklich Gesellschafter ist. Ist eine Eintragung in die Gesellschafterliste für mindestens drei Jahre unbeanstandet geblieben, so gilt der Inhalt der Liste dem Erwerber gegenüber als richtig.

Die Reform wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2008 greifen. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf beim Bundestag und dem Bundesrat in der Beratung. Seitens einiger Verbände hat die beabsichtigte Reform jedoch Kritik geerntet, so dass man gespannt sein muss, ob es der Bundesregierung gelingt, den Entwurf wie geplant durch die parlamentarischen Gremien zu bekommen.

Quelle : 1 Euro GmbH 24 Inc. & Co KG

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Kategorie: Mini Gmbh / Unternehmergesellschaft

Eine Reaktion zu “Die Mini-GmbH ( 1 Euro GmbH ) für Deutschland… macht es Sinn ?”

  1. Sarah Lena

    Ich denke, dass das mit der Mini-GmbH eine recht gute Idee ist. Denn Eigenkapital ist immer wichtig, und so bekommt man es eben im Nachhinein zustande. Die Verpflichtung zum Sparen finde ich zwar etwas bevormundend, aber es geschieht ja aus positiven Gründen.
    Schade nur, dass diese Mini-Gmbh einen Maxi-Aufwand mit sich bringt.


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