Wann gilt für die deutsche Niederlassung einer Limited deutsches und wann engl. Recht ?

Für die deutsche Niederlassung einer Limited gilt immer dann deutsches Recht, wenn auch für eine deutsche GmbH deutsches Recht gilt. Die einzige Ausnahme ist der gesellschaftsrechtliche Aspekte.

 

Das bedeutet im einzelnen:

Es gilt für die Limited deutsches Zivilrecht, Strafrecht und der Arbeitsvertrag des Directors einer Limited unterliegt ebenfalls deutschem Recht. Die Vertretungsbefugnis des Directors unterliegt aber wiederum dem engl. Gesellschaftsrecht. Außerdem unterliegt dem engl. Gesellschaftsrecht das Innenverhältnis der Gesellschaft, einschl. das Verhältnis der Gesellschafter zueinander und zur Limited. Was wiederum im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

Kategorie: Recht


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