Wer kann eingentlich Director einer Limited werden?
Grundsätzlich kann jede natürliche Person, die älter ist als 16 Jahre und jede juristische Person ( z. B. andere Limited, GmbH oder auch eine Stiftung (weltweit) ) Director einer Limited werden.
Eine Ausnahme: Nicht als Director einer Limited können Personen fungieren, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Siehe Section 11 Company Directors Disqualification Act von 1986.
Diese Regelung ist aber, da sie nicht aus dem engl. Gesellschaftsrecht, sondern dem engl. öffentlichen Recht anzusiedeln ist, für die „rein deutsche Limited“ ohne eine Betriebsstätte in England nicht ausschlaggebend.
Aber Achtung: Wenn der Director nicht über eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland verfügt, kann dieser ein Aufenthaltsrecht auch nicht aus dem Bestehen der deutschen Niederlassung der Limited einfordern.
Kategorie: Recht